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Conditions of Sale

Geltung

Die Numismatik-Auktionen GmbH (FN 333585t) – im Folgenden kurz „Auktionator“ genannt – führt die Auktion im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer nach den Bestimmungen der österreichischen Gewerbeordnung durch. Der Auktionator kontrahiert ausschließlich zu seinen eigenen Geschäftsbedingungen, allfällige entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern sind nicht Vertragsgrundlage und unwirksam. Zwingende gesetzliche Regelungen bleiben von diesen Auktionsbedingungen freilich unberührt. Informationen zu Ort, Medium und Termin der Auktion sowie zur Möglichkeit der realen Besichtigung sind dem zur jeweiligen Auktion aufgelegten Katalog zu entnehmen, der auch online auf der Website des Auktionators einsehbar ist. Durch die Registrierung oder die Abgabe eines Gebotes werden die Auktionsbedingungen anerkannt. Diese Auktionsbedingungen gelten für Auktionen seit dem 01.03.2021.

 

Beschreibung

Alle Auktionsobjekte werden grundsätzlich als echt und gemäß der Beschreibung verkauft. Die Beschreibung im Katalog sowie die Erhaltungseinstufungen wurden mit äußerster Sorgfalt vorgenommen. Die Abbildungen der Auktionsobjekte sind Bestandteil der Beschreibung, im Zweifelsfall kommt jedoch dem Text Vorrang zu. Eventuelle Beschreibungsfehler begründen keine Rechts- oder Sachmängelhaftung. Die Beschreibungsangaben stellen keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft oder eines bestimmten Wertes dar, der Auktionator übernimmt für Angaben in diesem Zusammenhang keine Haftung. In der Beschreibung werden solche Beschädigungen oder Mängel angegeben, die offenkundig d.h. durch bloße Besichtigung festgestellt werden können. Alle anwesenden Bieter kaufen grundsätzlich „wie besehen“, sie können keine Beanstandung betreffend Qualität und Beschreibung nach erfolgtem Zuschlag geltend machen. Ausgenommen sind versteckte Mängel.

 

Teilnahme

Saalbieter müssen vor Betreten des Auktionssaales eine Bieternummer nehmen und sich persönlich registrieren. Die Registrierung muss 12 Stunden vor Auktionsbeginn abgeschlossen sein, andernfalls eine Teilnahme nicht möglich ist. Gebote können bis 24 Stunden vor Auktionsbeginn auch schriftlich oder telefonisch abgegeben werden. Telefonisches Bieten muss vor dem Auktionstag mit dem Auktionshaus abgesprochen werden. Telefonische Vorgebote bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Die vom Kunden gewünschten Losnummern und eine zu diesem Zeitpunkt gültige Telefonnummer müssen mindestens 48 Stunden vor dem Auktionsbeginn bekannt gegeben werden. Sollte eine telefonische Verbindung nicht rechtzeitig zustande kommen, so kann das Auktionshaus dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Dem (Online-)Katalog der jeweiligen Auktion ist außerdem zu entnehmen, auf welcher (externen) Plattform eine digitale Teilnahme („Live-Bidding“) an Saal-Auktionen des Auktionators möglich ist. Weder besteht ein Rechtsanspruch auf Freischaltung zur digitalen Teilnahme noch übernimmt der Auktionator eine Haftung dafür, dass ihn Live-Bidding-Gebote erreichen oder von ihm ausgeführt werden können. Der Auktionator übernimmt keine Haftung für die Nichtausführung eines Live-Bidding-Gebots oder für Fehler oder Auslassungen im Zusammenhang mit diesem Service. Der Auktionator behält sich das Recht vor, Personen ohne Angaben von Gründen von der Auktion auszuschließen oder Gebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dem Auktionator noch nicht bekannte Kunden haben sich für die Auktion mindestens 2 Arbeitstage vor dem Auktionstag unter Nennung von etwaigen Referenzen zu legitimieren. Darüber hinaus kann der Auktionator ein Depot von 25 % der Gebotssumme als Anzahlung zur Sicherstellung verlangen. Bei Zustandekommen des Kaufgeschäfts wird der Betrag entsprechend verrechnet.

 

Preisgestaltung

Die im Katalog angegebenen Ausrufpreise in Euro (€) sind Mindestpreise, die nicht unterschritten werden können. Wird der Mindestpreis nicht erreicht, erfolgt kein Zuschlag. Die Steigerungsstufen betragen in der Regel 5-10% des letzten Gebotes. Bei einem Gleichstand zwischen Saalbieter und Telefon- bzw. Internetbieter hat das Saal-Gebot im Allgemeinen Vorrang. Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Aufträgen erhält das zuerst eingetroffene Gebot den Zuschlag. Der Zuschlag erfolgt nach Ermittlung des höchsten Gebotes durch den Auktionator und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Der Zuschlagspreis liegt eine Steigerungsstufe über dem letzten Gebot. Wenn der Auktionator nichts anderes bestimmt, werden die Lose in der Nummernfolge des Kataloges ausgeboten. Der Auktionator hat das Recht, Gebote nicht anzunehmen, Lose zu trennen, zurückzuziehen oder zusammenzuziehen. Bei Missverständnissen während der Auktion ist der Auktionator berechtigt, die Auktion neu zu eröffnen. Der Auktionator ist berechtigt einen erteilten Saalzuschlag aufzuheben, wenn durch eine verzögerte Internetverbindung ein Gebot einlangt. Im Falle eines Irrtums im Katalog gibt der Auktionator die Korrektur bekannt und verkauft das Los gemäß dieser Änderung, wobei schriftliche Gebote nicht berücksichtigt werden können, außer der schriftliche Bieter hat uns bei Abgabe des Gebotes darauf aufmerksam gemacht, dass er den Irrtum bemerkt hat. Alle Verkäufe im Saal sind unwiderruflich.

Der Zuschlagspreis (Meistbot) ist ein Nettopreis im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Ausgehend von dieser Berechnungsgrundlage schuldet der Käufer zusätzlich das Aufgeld (Provision). Je nach anwendbarem Steuersatz fallen zusätzlich noch die Umsatzsteuer und allenfalls weitere öffentliche Abgaben sowie sonstige Versand- und Geldverkehrsspesen an. Die vom Käufer zu zahlenden Auktionskosten unterliegen folgender Systematik (siehe auch die Kennzeichnung im Katalog bzw. auf der Website des Auktionators):

D = Differenzbesteuerung gemäß § 24 UStG: Der Käufer zahlt ein Brutto-Aufgeld von 23 % auf den Zuschlagspreis, worin die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 20 % enthalten ist.

B = Steuerbefreiung für Anlagegold: Die Liste jener Goldmünzen, die die Kriterien der Sonderregelung (Artikel 344 Absatz 1 Nummer 2 MwStSystRL) erfüllen, wird von der Europäischen Kommission jährlich im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diesfalls entfällt die Umsatzsteuer, das zu zahlende Aufgeld beträgt 23 % auf den Zuschlagspreis.

V = vollbesteuerte Gegenstände: Das zu zahlende Aufgeld beträgt 15 % auf den Zuschlagspreis, die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 20 % berechnet sich von der Summe aus Zuschlagspreis und Aufgeld und wird dieser hinzugerechnet.

Inländischen Händlern wird nach Vorlage einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§27 a UStG -ATU) ein ermäßigtes Aufgeld von 18 % zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 20 % verrechnet.

Ausländischen Händlern aus Ländern der Europäischen Union wird nach Vorlage einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§27 a UStG) und der sonstigen Voraussetzungen gemäß § 4 Nr. 1b UStG in Verbindung mit § 6 a UStG keine Umsatzsteuer (= innergemeinschaftliche steuerfreie Lieferung) verrechnet. Das Aufgeld beträgt 18 %.

Ausländische Käufer aus Drittländern zahlen für alle bei der Auktion gekauften Objekte ein Aufgeld von 18% auf den Zuschlagpreis plus Versandkosten, sofern die erworbene Ware von uns exportiert wird.

Bei Versand fallen Transport- und Versicherungskosten – je nach Entfernung, Größe und Beschaffenheit – an und sind vom Käufer zu tragen. Bei Bezahlung mittels Kreditkarte, Paypal oder anderem Zahlungsdienst trägt der Käufer die vom Kreditinstitut verrechneten Geldverkehrsspesen, welche in Höhe von 4 % der Rechnungssumme anfallen und dem Käufer weiterverrechnet werden.

 

Zahlung

Die Rechnung wird unmittelbar bzw. ab dem 1. Werktag nach der Auktion gelegt und ist sofort zur Zahlung fällig. Die Bezahlung hat ausschließlich durch Überweisung auf das Geschäftskonto der Numismatik-Auktionen GmbH – IBAN AT70 3500 0000 2604 1806 bei der Bankstelle Parsch des Raiffeisenverbandes Salzburg (BIC RVSAAT2S) – zu erfolgen. Barzahlungen können nicht akzeptiert werden. Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, aller damit verbundenen Auktionskosten, Abgaben und sonstigen Spesen in unserem Eigentum (Eigentumsvorbehalt).

 

Verzug

Ist der Rechnungsbetrag nicht binnen 8 Bankwerktagen dem Konto des Auktionators abzugs- und spesenfrei wertgestellt, entfällt bei Händlern die eingeräumte Aufgeldreduktion, bei Privatpersonen gilt eine 5 %-ige Pönale des Kaufpreises als vereinbart. Darüber hinaus fallen Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat an. Erfüllt der Käufer seine Verpflichtungen innerhalb der ihm eingeräumten Frist nicht oder nicht vollständig, ist der Auktionator unbeschadet allfälliger anderer Rechte berechtigt, für sich und/oder den Einbringer entweder weiter auf der Erfüllung des Kaufvertrages zu bestehen und den Käufer neben der Kaufpreiszahlung zur Bezahlung aller Zinsen, Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten rechtsfreundlicher Vertretung zur Durchsetzung der Erfüllung des Kaufvertrages, heranzuziehen, oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. In diesem Fall behält sich der Auktionator für sich und/oder den Einbringer vor, vom Käufer den Ersatz des gesamten von ihm verursachten Schadens, der sich nach einem Deckungsverkauf insbesondere aus angefallenen Gebühren, Spesen, Aufwendungen und Ausfällen an geringeren Kaufpreisen einschließlich aller Kosten und Aufwendungen sowie der Kosten rechtsfreundlicher Vertretung, etc., ergeben kann, zu verlangen, oder den Gegenstand auf Kosten des Käufers wieder zu versteigern.

 

Reklamation

Die Ware kann in den Geschäftsräumen des Auktionators im Raiffeisengebäude Gaisbergstrasse 18 in 5020 Salzburg ausgefolgt werden. Bei persönlicher Übernahme der Ware sind eventuelle Reklamationen bezüglich Qualität und fehlerhafter Beschreibung sofort vorzubringen, andernfalls jede Reklamationsmöglichkeit verfällt. Bei Versand der Ware werden die Formalitäten vom Auktionator erledigt. Kommt die Sendung nicht binnen eines Monats oder beschädigt an, muss der Käufer den Auktionator unverzüglich benachrichtigen, um eine postalische Nachforschung bzw. eine Verständigung der Versicherung einleiten zu können. Kommt der Käufer dieser Benachrichtigungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, hat er keinen Anspruch auf Ersatz. Reklamationen sind im Versandfall spätestens binnen 7 Tagen mitzuteilen und können grundsätzlich nur dann als berechtigt anerkannt werden, wenn die reklamierten Objekte noch in dem vom Auktionator gelieferten Zustand sind. Bei Meinungsverschiedenheiten kann der Auktionator Sachverständige seiner Wahl beiziehen, die Kosten der sachverständigen Befundung und Begutachtung trägt der Unterlegene. Der Käufer kann bzw darf mit eigenen Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn diese gerichtlich festgestellt oder vom Auktionator ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

Die Numismatik Auktionen GmbH übernimmt keine Verantwortung dafür, dass durch uns verkaufte Ware von den sogenannten Grading-Unternehmen angenommen oder die Erhaltungsqualität in einer ähnlichen Form eingeschätzt wird, wie durch uns. Reklamationen, die daraus resultieren, dass ein Grading-Unternehmen zu einer abweichenden Qualitätsbewertung gekommen ist, berechtigen nicht zu einer Rückabwicklung des Kaufes. Bei Stücken in sogenannten „Slabs“ (Münzen sind eingeschweißt in Plastikholder, ausgegeben von Grading-Unternehmen) übernehmen wir keine Mängelhaftung für versteckte Mängel, z. B. Randfehler, Henkelspuren, Schleifspuren, etc., die durch den Plastikholder verdeckt werden. Kaufvertrag ist in diesem Fall der von der Gradingfirma hergestellte Holder; daraus resultiert, dass alle Ansprüche direkt gegenüber dem Grading-Unternehmen geltend zu machen sind.

Bei Online-Auktionen im Sinne von reinen Online-Verkäufen, bei denen der Vertrag mit einem Verbraucher zustande kommt, der bei Ablauf der vom Auktionator gesetzten Frist das höchste Gebot abgegeben hat, steht dem Verbraucher ein ohne Angabe von Gründen ausübbares, jedoch zeitlich befristetes Recht zum Vertragsrücktritt zu. Die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular sind unter diesem Link auf der Website des Auktionators einseh- bzw abrufbar. „Live-Bidding“ unterliegt nicht dem Fernabsatzrecht, das Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzrecht ist daher nicht anwendbar.

 

Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges

Erfüllungsort ist 5020 Salzburg, Gaisbergstraße 18 (Geschäftsräume des Auktionators im Raiffeisengebäude Parsch). Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, das UN-Abkommen zu Verträgen über den internationalen Warenverkauf (CISG) findet keine Anwendung. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus einer Auktion ergebenden Streitigkeiten wird ausschließlich das für 5020 Salzburg örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt diese Vereinbarung nur, sofern sie weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben und auch nicht im Inland beschäftigt sind und dem nicht andere Regelungen dagegenstehen.

Soweit die Auktionsbedingungen, Katalogtexte und sonstige Informationen in anderer als der deutschen Sprache verfasst sind, stellen sie lediglich unverbindliche Hilfsübersetzungen dar. Für die Auslegung von etwaigen Auffassungsunterschieden sind ausschließlich die in der deutschen Sprache verfassten Auktionsbedingungen, Katalogtexte und sonstige Informationen maßgeblich und bindend. Auf der Website des Auktionators sind detaillierte Datenschutzhinweise einsehbar. Bieter bzw. Käufer haben dem Auktionator ihre persönlichen Kontaktdaten zwecks Vertragsabwicklung mitzuteilen und allfällige Änderungen umgehend bekannt zu geben. Zustellungen und Mitteilungen an die zuletzt dem Auktionator bekanntgegebenen Kontaktmöglichkeiten gelten auch dann als wirksam erfolgt, wenn sich der Einbringer an dieser Anschrift nicht oder nicht mehr aufhalten sollte oder sich diese Kontaktmöglichkeiten geändert haben sollten und der Bieter bzw. Käufer es vereinbarungswidrig unterlassen hat, seine neuen Kontaktdaten bekanntzugeben.